Antragsteller: Abteilungsleitung der Fan- und Förderabteilung
Die Abteilungsversammlung möge beschließen, § 6A Absatz 2 der Abteilungsordnung wie folgt zu ändern:
Bisherige Fassung:
(2) Vorschläge für Kandidierende zur Wahl in ein Amt der Abteilungsleitung sind bis zum 1. August des Wahljahres in Schriftform beim Abteilungsleiter einzureichen.
Neue Fassung:
(2) Vorschläge für Kandidierende zur Wahl in ein Amt der Abteilungsleitung sind bis zum 1. August des Wahljahres in Schriftform beim zuständigen Präsidiumsmitglied – Bereich Amateurabteilungen und Fan- & Förderabteilung – einzureichen.
Begründung:
Bisher gehen Kandidatenvorschläge beim Abteilungsleiter ein, der bei einer eigenen Kandidatur zugleich Mitbewerber wäre. Durch die Einreichung beim zuständigen Präsidiumsmitglied wird die Entgegennahme von Kandidaturen aus der Abteilungsleitung herausgelöst und neutral gestellt. Die Kontaktdaten sind auf der Vereinswebseite veröffentlicht.
Über die Änderung entscheidet die Abteilungsversammlung gemäß
§ 14 der Abteilungsordnung mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden stimmberechtigten Abteilungsmitglieder.
